Samstag, 25. Oktober 2014

Lärmbelästigung ist auch Körperverletzung

Permanentes Hundegebell wird durch Unfähigkeit und Rücksichtslosigkeit der Hundhalter herbeigeführt

Hundebesitzer wollen meistens nicht akzeptieren, dass ihre Mitmenschen keine Lust haben sich den kompletten Tag und die anschließende Nacht jahraus jahrein von deren unerzogenen Bestien die Ohren betäuben und die Nerven rauben zu lassen.

Da heißt es dann man könne einem Tier nicht bebringen die Uhr zu lesen und keine Gesetze zu verstehen. 

Ihr lieben Tierhalter: "Nein -Das können die Tier natürlich nicht! Aber Ihr als Hundehalter habt die Pflicht Eure Tiere so zu erziehen, dass diese nicht 20 Stunden am Tag bellen. Notfalls nehmt Euch einen Hundetrainer oder geht auf einen Übungsplatz!"

Wenn man berufstätig ist und somit nicht zu Hause, kann man sich eben kein Tier zulegen! Basta! So einfach war das schon immer.

Es gibt Leute, die halten sich ein ganzes Rudel riesiger Hunde (keine kleinen Schoßhündchen), sind den ganzen Tag nicht daheim und lassen diese Monster im Garten treiben, was sie wollen. Die glauben, weil sie ein Haus und einen Garten haben, können sie ihre Kläffer dort rennen lassen, ohne Rücksicht auf die Nachbarn. Solche Leute meinen ernsthaft, es genügt ein Schild mit einer Warnung vor dem Hunde an den Zaun zu hängen. Nein, tut es nicht!

Man beachte hinter dem Zaun noch mehr unberechenbare Hunde


In unserem Fall lebt im Haus gegenüber eine Familie mit 3 Personen, die sich mit einer ganzen Meute von großen Hunden umgibt. Durch eine Hundetür können die den ganze Tag, während die Eigentümer bei der Arbeit sind, nach draußen. Der Gehweg der Straße verläuft nur auf deren Seite. das Grundstück liegt zur Straße hin, wo täglich jede Menge Schulkinder vorbei kommen auf ihrem Weg zwischen Schule und Sporthalle. Ältere Leute mit Rollatoren, Gehstöcken, Einkaufswägelchen oder mit Walking-Stöcken lassen in diesen Viechern das Raubtier  erwachen. Diese Monster meinen sogar die Grundstücke der Nachbarn auf der anderen Straßenseite bewachen zu müssen. Das heißt, man wird beim Ankommen und Verlassen der Haustüre, beim Gang zur Mülltonne oder beim Blumengießen verkläfft. Das müssen auch Briefträger und Besucher erdulden.
Es heißt immer, man soll in höflicher Ansprache auf diese Hundebesitzer zugehen und sein Problem erklären.
Was aber ist, wenn die nur kurzfristig (etwa 4-5 Stunden) oder gar nicht darauf reagieren, wegen besagter Aussage, dass die Hunde ja nicht lesen können.
Ich frage mich da ernsthaft, was der Schwachsinn soll. Kein Firlefanz ist denen zu kostspielig für ihre Höllenhunde (bestickte Leibbänder mit Texten wie "Zicke" oder ähnlichem Unfug), aber für ein Hundetraining ist kein Geld da. Oder man hat keine Zeit, weil man arbeiten gehen muss. Man muss ja schließlich das Futter und den Tierarzt für ein ganzes Rudel bezahlen.
Warum nur sind solche Leute so unsensibel ihren Mitmenschen gegenüber? Vollkommen stur und rücksichtslos sehen sie gar nicht ein ihren Tieren eine richtige Erziehung zukommen zu lassen.
Wenn völlig entnervte Leidende Giftköder auslegen, ist das Geschrei groß, aber keiner will diesen rücksichtslosen Zeitgenossen mal Paroli bieten. Ein Mittel zur Lösung des Problems wäre die Einführung eines Hundeführerscheins.

Noch mal zum Mitschreiben:

4 Regeln für Hundebesitzer

 Wenn Hundegkläffe für mich Musik wäre, würde ich mir selbst einen Hund zulegen!Ab ins Haus mit dem Monster!

Wer nicht den ganzen Tag daheim  ist, kann seine Bestie nicht die Nachbarn belästigen lassen! Bezahlt halt einen Sitter oder schafft die Viecher ab!

Andere Menschen wollen in Ruhe Schreiben, Lesen und Sich-Konzentrieren können! Also Schnauze!

Ich habe auch keine Lust, beim Betreten des Bürgersteiges in Kacke zu treten! Räumt Euren Scheiß selber weg!

 
Auch von kleinen Tölen will ich beim Spazierengehen nicht belästigt werden

http://www.gartentipps.com/ruhestoerung-durch-hundegebell.html
http://www.helpster.de/hundegebell-so-gehen-sie-gegen-die-ruhestoerung-vor_76033
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Laerm/Tierhaltung.asp
http://www.franks-hundetraining.de/2009/03/wann-wird-hundegebell-zur-larmbelastigung/
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE115219500&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

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